Die Bußgelder regeln nicht das Verhalten des Tieres, sondern die Einstellung des Besitzers gegenüber dem Tier und anderen. Besitzer aggressiver Hunderassen müssen häufiger mit Bußgeldern rechnen, da sie gesetzlich verpflichtet sind, die Sicherheit anderer Menschen und Tiere zu gewährleisten.
Aggression provozieren
Provokation kann schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Wurde einer Person seelischer Schaden zugefügt, droht dem Tierhalter eine Geldstrafe ab 2.500 Rubel. Bei schwerer Körperverletzung ist auch eine kurzzeitige Inhaftierung möglich.
Haustiere im Auto zurücklassen
Einen Hund im Auto zurückzulassen ist, als würde man ein Kind in Gefahr bringen, besonders bei extremen Temperaturen. Längerer Aufenthalt im Auto kann zu einem qualvollen Tod durch Austrocknung führen. Der Tod tritt innerhalb von 20 Minuten ein.
Wird die Tierquälerei nachgewiesen, drohen dem Hundehalter folgende Konsequenzen:
- eine Geldstrafe von 100.000 bis 300.000 Rubel;
- eine Geldstrafe in Höhe des Lohns oder eines anderen Einkommens für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren;
- Strafarbeit für einen Zeitraum von 2 Jahren oder Zwangsarbeit für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren;
- Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren.
Spaziergänge in öffentlichen Bereichen
Jeder verantwortungsbewusste Hundehalter weiß, wo das Ausführen von Hunden verboten ist. Hunde dürfen nicht an Stränden, Friedhöfen, Spielplätzen, Bildungs-, medizinischen, Sport- und Kultureinrichtungen sowie an anderen öffentlichen Orten ausgeführt werden.
Bitte nutzen Sie zur Einhaltung dieser Regeln die dafür vorgesehenen Bereiche zum Gassigehen mit Haustieren. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 4.000 Rubel für Privatpersonen, bis zu 50.000 Rubel für Amtsträger und bis zu 150.000 Rubel für juristische Personen geahndet.
Freies Roaming erlauben
Es ist verboten, Haustiere frei auf Straßen, Spielplätzen oder in den Innenhöfen von mehrstöckigen Gebäuden herumlaufen zu lassen, insbesondere wenn die Rasse auf der Liste der gefährlichen Rassen steht:
- Bulldogge;
- Brasilianische Bulldogge;
- Bullet Kutta;
- reinrassige Alapaha-Bulldogge;
- bandog;
- Wolfshund-Hybriden;
- Pitbull;
- Mastiff usw.
Diese Hunderassen weisen mutierte Gene auf, die die Aggressionskontrolle beeinträchtigen, was potenziell gefährlich für andere ist. Darüber hinaus kann unkontrolliertes Verhalten zu Verletzungen oder sogar zum Tod führen.
Ein neues Gesetz zur Regelung des Gassigehens ist in Kraft getreten. Bei einem Verstoß droht dem Hundehalter eine Geldstrafe von 2.000 bis 3.000 Rubel.
Fäkalien nicht entfernen
Wenn ein Tier öffentliche Bereiche verunreinigt, ist der Besitzer verpflichtet, die Exkremente mit Handschuhen und einer Plastik- oder Papiertüte zu entfernen. Dies ist notwendig, da Hundekot schädliche Bakterien enthält und eine Infektionsquelle für Spulwürmer, Salmonellen, Bandwürmer, Rinderbandwürmer und andere Parasiten sein kann. Er stellt außerdem ein Risiko für Allergiker dar.
In diesem Fall sollte man nicht nach dem Motto „Wer nicht erwischt wird, verstößt nicht“ vorgehen, denn wenn man erwischt wird, droht dem Besitzer eine Geldstrafe von 1.000 Rubel.
Verwenden Sie keinen Mündungsfeuerdämpfer.
Das Ausführen von Hunden ohne Leine und Maulkorb ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Besitzer mittelgroßer und größerer Hunde sollten die Verwendung eines Maulkorbs in Erwägung ziehen. Der Charakter des Hundes spielt dabei eine wichtige Rolle, und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sollten entsprechend getroffen werden.
Wird der Verstoß von den zuständigen Behörden festgestellt, muss der Hundehalter eine Geldstrafe zahlen: 1.000 Rubel für das Ausführen eines großen Hundes ohne Maulkorb. Handelt es sich bei dem Hundehalter um einen Beamten, erhöht sich die Geldstrafe auf 3.000 Rubel.
Gehen im betrunkenen Zustand
Das Gesetz verbietet es betrunkenen Personen, Hunde mit einem Gewicht von über 15 kg auszuführen. Diese Personengruppe ist aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage, das Verhalten großer Hunde angemessen zu kontrollieren.
Der Grad der Verantwortung des Eigentümers hängt von der Situation ab:
- Verursacht ein Hund einen Angriff auf ein anderes Haustier, der zu Verletzungen oder zum Tod führt, muss der Besitzer 4.000 bis 5.000 Rubel zahlen.
- Das Vergiften eines Tieres oder eines Menschen kostet den Besitzer zwischen 2.000 und 5.000 Rubel.
- Verursacht ein Hund einen Menschen, ohne ihm jedoch ernsthafte körperliche Schäden zuzufügen, kommt der Tierhalter nicht mit einer Entschuldigung davon, sondern muss mit einer Verwaltungsstrafe oder einer Geldstrafe von 4.000 bis 5.000 Rubel rechnen.
- Ein Hund hat einem Fremden schwere Körperverletzungen zugefügt, weshalb dem Besitzer gemäß Artikel 118 des russischen Strafgesetzbuches eine Haftstrafe droht.
- Verursacht ein Hundeangriff den Tod, so greift die Haftung gemäß Artikel 109 des russischen Strafgesetzbuches (fahrlässige Tötung). Die Strafe kann eine gemeinnützige Arbeit von bis zu zwei Jahren, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sein.



