Das Tragen eines Maulkorbs und die Verwendung einer Leine beim Spaziergang mit Ihrem Hund zeugen von Verantwortungsbewusstsein. Nur so können Sie die Sicherheit anderer und Ihres Tieres gewährleisten.
Welche Hunde dürfen nicht ohne Maulkorb ausgeführt werden?
In der Russischen Föderation gibt es ein spezielles Bundesgesetz „Über den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren“, dessen Bestimmungen bei der Organisation von Spaziergängen und Freizeitaktivitäten für Ihren Hund zu berücksichtigen sind.
Die Regierung hat eine Liste von Hunderassen genehmigt, die als besonders gefährlich gelten und denen es gesetzlich verboten ist, ohne Maulkorb und Leine außerhalb des Grundstücks ihrer Besitzer frei herumzulaufen:
- Kaukasischer Schäferhund;
- Amerikanischer Staffordshire Terrier;
- Karelischer Bärenhund;
- Alabai;
- Anatolisches Karabach;
- Amerikanischer Pitbull.
Ähnliche Regeln gelten auch für Mischlinge der zuvor genannten Hunderassen.
Jeder Hund, der mehr als 5 Kilogramm wiegt, muss an der Leine und mit einem Maulkorb geführt werden, da ein solches Tier Passanten und anderen Tieren Schaden zufügen könnte.
Der gesunde Menschenverstand gebietet, dass auch ein kleiner Hund, selbst wenn er nicht zu den gefährlichen Rassen zählt, sicher ausgeführt werden sollte. Selbst wenn ein Haustier ruhig ist und nicht beißt, kann niemand garantieren, dass eine aggressive Person, ein unerzogenes Kind oder ein anderer schlecht erzogener Hund das Tier nicht zu einem Konflikt provozieren, der zu Verletzungen führen könnte.
Es gibt eine Genehmigung zum Ausführen von Hunden ohne Maulkorb – diese gilt für Welpen unter drei Monaten und Hunde mit einer Widerristhöhe von maximal 25 Zentimetern. Leinenpflicht besteht jedoch weiterhin.
Bußgelder in verschiedenen Regionen
Seit 2019 gibt es ein System von Bußgeldern für Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften beim Gassigehen. Die Bußgelder für Fahrlässigkeit variieren regional nur geringfügig, hängen aber vom jeweiligen Verstoß ab.
Diese Liste ist relevant für Hundehalter in Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg und anderen Großstädten. Die Bußgelder variieren je nach Region leicht; den genauen Betrag finden Sie auf dem offiziellen Portal „Ordnungswidrigkeitenordnung“ Ihrer Stadt.
- Wer ohne Maulkorb und Leine an öffentlichen Orten wie Stränden, öffentlichen Gärten, Parks oder Spielplätzen erscheint, muss mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 2.000 Rubel rechnen.
- Der gleiche Betrag muss auch dann gezahlt werden, wenn das Tier auf dem Gelände einer Bildungseinrichtung – einer Schule, eines Kindergartens, einer Hochschule usw. – ausgeführt wird.
- Das Ausführen eines Tieres ohne Maulkorb auf dem angrenzenden Grundstück oder Hof wird mit einer Geldstrafe von 500 bis 1000 Rubel geahndet.
- Die Beförderung eines Tieres in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Maulkorb, Leine oder Verwendung einer speziellen Transportbox für ein kleineres Tier wird mit einer Geldstrafe von 500 bis 1000 Rubel geahndet.
- Wird ein Hundehalter beim Gassigehen mit seinem Tier betrunken angetroffen, kann ihm eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Rubel auferlegt werden.
- Wenn das Ausführen eines Hundes ohne Maulkorb zu einem Angriff auf ein anderes Tier führt, beträgt die Geldstrafe 4.000 bis 5.000 Rubel.
- Bei einem Angriff auf eine Person ist die Geldstrafe dieselbe. Sind die gesundheitlichen Folgen geringfügig und erleidet das Opfer lediglich einen Schreck, beträgt die Geldstrafe 2.000 bis 3.000 Rubel. Verursacht der Hund schwere Verletzungen, beschränkt sich die Strafe nicht nur auf ein Bußgeld; es wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet, das unter Umständen zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
Die genannten Bußgelder gelten nur bei erstmaligem Verstoß. Bei wiederholten Verstößen gegen die Fußgängerregeln und Sicherheitsbestimmungen erhöhen sich die Bußgelder.
Wo ist es erlaubt, einen Hund ohne Leine laufen zu lassen?
Es gibt speziell eingezäunte Bereiche, in denen Hunde ausgeführt werden können – diese sind teilweise mit Trainingsgeräten und speziellen Fitnessgeräten ausgestattet, um die Hunde aktiv zu halten. In diesen Bereichen können Sie Ihre Hunde gefahrlos ohne Leine laufen lassen.
Hier sind die Anforderungen an solche Standorte:
- Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt mindestens 400 Quadratmeter;
- Die nächstgelegenen Wohnhäuser und öffentlichen Gebäude sind mindestens 25 Meter entfernt;
- Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und Spielplätze müssen mehr als 40 Meter voneinander entfernt sein;
- Der Hundeauslauf muss mit einer speziellen Pflanze oder Sand bedeckt sein, die mindestens einmal im Jahr erneuert werden muss.
Falls es keinen solchen Spazierweg gibt, können Sie sich mit einem Vorschlag zur Schaffung eines solchen Weges an die Abteilung für Wohnungs- und Gemeindedienste wenden.
Für ruhige Hunde, die nicht zu den besonders gefährlichen Rassen zählen, besteht die Möglichkeit, sie ohne Leine und Maulkorb auf unbebauten Grundstücken, in verlassenen Randgebieten und an anderen Orten auszuführen, an denen sich normalerweise keine Menschen aufhalten und wo es keine Wohnhäuser oder Nebengebäude gibt.
Außerhalb der Stadtgrenzen können Sie Ihren Hund auch ohne Leine laufen lassen – wenn Sie in den Wald gehen, können Sie sicher sein, dass Sie nicht gegen das Hundeauslaufgesetz verstoßen, unabhängig von Rasse oder Größe Ihres Haustieres.
Ist der Hundehalter Eigentümer eines Grundstücks, so hat er das Recht, den Hund in einem privaten, umzäunten Bereich ohne Schutzausrüstung auszuführen.




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