Jeder Hund muss täglich ausgeführt werden. Dabei ist es wichtig, den Hund richtig auszuführen: In der Öffentlichkeit sollte er an der Leine geführt werden, sauber gehalten werden, und man sollte nur dort spazieren gehen, wo dies erlaubt ist.
Orte, an denen das Ausführen von Hunden verboten ist
Wenn Sie keine Bußgelder zahlen möchten, sollten Sie Ihr Haustier an folgenden Orten nicht ausführen:
- Strände, insbesondere Stadtstrände.
- Kinderspielplätze. Selbst wenn Ihr Hund kinderfreundlich ist und an der Leine geführt wird, ist es für Hund und Kinder sicherer, solche Orte zu meiden.
- Friedhöfe.
- Gebiete in der Nähe von Bildungs- und medizinischen Einrichtungen.
- Bei Massenveranstaltungen mit großen Menschenansammlungen. Dazu gehören Kundgebungen, Festivals, Konzerte und Proteste.
- Das Gebiet eines Waldgebietes, Parks oder Platzes, sofern dies durch die örtlichen Bestimmungen erforderlich ist.
- Vergnügungsparks.
Wofür kann man eine Geldstrafe bekommen?
Das Ausführen von Hunden in nicht genehmigten Bereichen und andere Verstöße gegen die Hundepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einer Geldbuße geahndet. Die Höchststrafe beträgt 5.000 Rubel. Sie werden mit einer Geldbuße belegt für:
- Ein Spaziergang im Wald, auf einem Platz oder in einem Park ohne Leine.
- Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Leine und Maulkorb.
- Ein Tier ohne Maulkorb in einem Geschäft finden.
- Ein Haustier, das sich an einer Stelle erleichtert, an der dies verboten ist.
- Mit einem Haustier auf einem Spielplatz oder dem Gelände einer Kindertagesstätte spazieren gehen.
- Das Halten eines Hundes in einem Studentenwohnheim oder einer Wohngemeinschaft ohne die Zustimmung der Nachbarn.
- Organisation und Teilnahme an Hundekämpfen.
- Das Ausführen eines Tieres unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Wo man in der Stadt mit dem Hund spazieren gehen kann
Nach all den Bußgeldern und Verboten stellt sich die Frage: „Wo darf ich mit meinem Hund spazieren gehen?“ Laut Gesetz muss dies nur in ausgewiesenen Bereichen und auf Hundeauslaufflächen geschehen. Erfahrungsgemäß sind solche Flächen jedoch rar gesät und oft unzureichend ausgestattet. Spaziergänge sind in Parks, auf Plätzen oder in Waldgebieten erlaubt, sofern die jeweiligen Bestimmungen dies zulassen. Einige Parks verfügen über ausgewiesene Bereiche für Hunde, die durch Schilder gekennzeichnet sind. Sie können Ihr Haustier auch in Ihrem Garten ausführen, achten Sie aber darauf, dass es einen Maulkorb trägt, nicht bellt und Sie nicht angreift.


